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   OLG Celle, 06.12.2000 - 9 U 237/98   

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https://dejure.org/2000,2576
OLG Celle, 06.12.2000 - 9 U 237/98 (https://dejure.org/2000,2576)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.12.2000 - 9 U 237/98 (https://dejure.org/2000,2576)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - 9 U 237/98 (https://dejure.org/2000,2576)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht beim Badeunfall: Feststellung der Mindestuntertauchzeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; § 839 BGB
    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei Badeaufsicht für Leib und Leben von Badegästen; Verkehrssicherungspflicht der die Badeanstalt betreibenden Gemeinde ; Feststellung einer Untertauchzeit; Feststellung der Mindestuntertauchzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei Badeaufsicht für Leib und Leben von Badegästen; Verkehrssicherungspflicht der die Badeanstalt betreibenden Gemeinde ; Feststellung einer Untertauchzeit; Feststellung der Mindestuntertauchzeit

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 839

  • RA Kotz

    Wasserrutschenunfall: Hinweisschilder fehlten - zu wenige Schwimmmeister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 839
    Zur Reichweite der Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bezüglich der Badeaufsicht in einer von ihr betriebenen Badeanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 691
  • MDR 2001, 691 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2000 - 9 U 237/98
    Dieser haftungsrechtliche Ansatz ist vom Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren nicht beanstandet worden (BGH VI ZR 158/99 - Urteil vom 21. März 2000, dort Ziff. II 1.).
  • BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2000 - 9 U 237/98
    Eine Haftungsfreistellung würde den Badegast in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise unangemessen benachteiligen (OLG Hamm a. a. 0.; vgl. auch BGH NJW 1982, 1144; BGH NJW 1984, 801).
  • BGH, 23.02.1984 - VII ZR 274/82

    Inhaltskontrolle einzelner Klauseln der "Einheitsbedingungen für

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2000 - 9 U 237/98
    Eine Haftungsfreizeichnung für leichte Fahrlässigkeit kann nämlich dann unwirksam sein, wenn vertragliche Haupt- und Nebenpflichten als Kardinalpflichten betroffen sind, auf deren Einhaltung besonders vertraut werden darf (vgl. BGH NJW 1985, 3016 m. w. N.).
  • BGH, 16.02.1982 - VI ZR 149/80

    Verkehrssicherungspflichtiger - Haftungsausschluß - Schild - Einseitiger Aushang

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2000 - 9 U 237/98
    Eine Haftungsfreistellung würde den Badegast in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise unangemessen benachteiligen (OLG Hamm a. a. 0.; vgl. auch BGH NJW 1982, 1144; BGH NJW 1984, 801).
  • BGH, 12.06.1990 - VI ZR 273/89

    Überwachungspflicht des Bademeisters in einem Hallenbad

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2000 - 9 U 237/98
    Es entspricht aber angesichts der großen Bedeutung einer sorgfältigen Badeaufsicht für Leib und Leben der Badegäste (vgl. hierzu BGH VersR 1990, 989 f.), nicht einer sachgerechten Ausübung der Überwachungspflicht, wenn sich die mit der Aufsicht betraute Person dauernd an einem Platz aufhält, der eine hinreichende Beobachtung der Vorgänge, die sich innerhalb der Schwimmbecken abspielen, nicht ermöglicht.
  • OLG Hamm, 14.12.1994 - 13 U 103/94

    Haftung einer Gemeinde für einen Badeunfall in einem städtischen Freibad

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2000 - 9 U 237/98
    Die Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel wird weiter angenommen, wenn es um den Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter - wie etwa Leben, und Gesundheit - geht, bei denen die Schadensprävention im Vordergrund steht (OLG Hamm, VersR 1996, 727/729 m. w. N.).
  • OLG München, 03.03.1978 - 10 U 4253/77

    Unterhaltsschaden ; Hypothetischer Verdienst des Getöteten; Fixkosten;

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.2000 - 9 U 237/98
    Zwar sind vertragliche Haftungsmilderungen grundsätzlich zulässig und auch wirksam, auch wenn sie deliktische Ansprüche erfassen (OLG Hamm, VersR 1979, 1064).
  • LG Münster, 17.05.2006 - 12 O 639/04

    Schadensersatzansprüche der Eltern gegen einen Hallenbadbetreiber wegen eines

    Vielmehr bedarf es gerade auch im Hinblick auf die Zeitdauer, innerhalb der ein Eingreifen einer Aufsichtsperson gewährleistet werden muss, stets nur solcher Sicherheitsmaßnahmen, die ein vernünftiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zumutbar sind (siehe zum Inhalt dieser Aufsichtspflicht bei Schwimmbädern auch: BGH, NJW 2004, S. 1449 (1451); BGH, NJW 2000, S. 1946 (1946 f.); BGH, NJW 1980, S. 392 (392); OLG D, MDR 2001, S. 691 (691); Wagner, in: MüKo, BGB, § 823 Rdnr. 477).
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